Legalisator

Die Gemeinde Sellrain bietet allen Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde Sellrain einen besonderen Service an:

Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch (z.B. Verträge für Darlehen, Kaufverträge) können beim Legalisator beglaubigt werden und Sie müssen dafür nicht zum Gericht oder zu einem Notar. 

Der Legalisator beglaubigt die Unterschriften, er nimmt keine rechtliche Prüfung von Verträgen vor.

Als Legalisator für Sellrain hat das Oberlandesgericht Herbert Kofler bestellt. Eine telefonische Terminvereinbarung ist auf jeden Fall erforderlich - +43 5230 210 13

WICHTIGE INFOS:

  • Sie müssen in der Gemeinde Sellrain Ihren Hauptwohnsitz haben.
  • Die Mitnahme eines gültigen Lichtbildausweises ist erforderlich.
  • Die Unterschrift auf der jeweiligen Urkunde für das Grundbuch muss persönlich vor dem Legalisator geleistet werden.
  • Für die Beglaubigung ist eine Bundesgebühr sowie eine Legalisationsgebühr zu bezahlen.